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   BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06   

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BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06 (https://dejure.org/2006,74067)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 1 WB 10.06 (https://dejure.org/2006,74067)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 1 WB 10.06 (https://dejure.org/2006,74067)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06
    Bei dieser Sachlage kann das Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag fortgesetzt werden (stRspr, Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - BVerwGE 103, 278 = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165 und vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6 ).

    Dieses Interesse kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter anderem aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163 und vom 22. Juni 2005 a.a.O. m.w.N.).

    Die Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06
    Dieses Interesse kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter anderem aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163 und vom 22. Juni 2005 a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06
    Bei dieser Sachlage kann das Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag fortgesetzt werden (stRspr, Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - BVerwGE 103, 278 = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165 und vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6 ).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95

    Recht der Soldaten: Umfang der Rechte einer Vertrauensperson,

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06
    Bei dieser Sachlage kann das Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag fortgesetzt werden (stRspr, Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - BVerwGE 103, 278 = Buchholz 252 § 9 SBG Nr. 1, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165 und vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6 ).
  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06

    Förderung; Dienstvergehen; Härtefälle.

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06
    Das dem zuständigen militärischen Vorgesetzten in § 3 Abs. 1 SG eingeräumte Verwendungsermessen (vgl. dazu Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - m.w.N.) hat das Bundesministerium der Verteidigung unter anderem in der ZDv 14/5 B 171 ("Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten") konkretisiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2003 - 1 A 3635/00

    Auslandsverwendungszuschlag auf Grund der Durchführung von Vorsorgeflügen;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06
    Sie entspricht daher - wenn auch nur vorläufig oder zeitweilig - einer Versetzung (OVG Koblenz, Urteil vom 1. Juni 2001 - 10 A 12100/00 - IÖD 2001, 231 = juris Rn. 23; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 13. März 2003 - 1 A 3635/00 - BWV 2003, 275 = juris Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 10 A 12100/00
    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06
    Sie entspricht daher - wenn auch nur vorläufig oder zeitweilig - einer Versetzung (OVG Koblenz, Urteil vom 1. Juni 2001 - 10 A 12100/00 - IÖD 2001, 231 = juris Rn. 23; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 13. März 2003 - 1 A 3635/00 - BWV 2003, 275 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 49.09

    Auslandseinsatz; Auslandsverwendungszuschlag; Dienstreise; Kommandierung;

    Soll die Unterschiedlichkeit der besoldungsrechtlichen Folgen zur Überprüfung gestellt werden, kann dies, wenn die Form der Entsendung - wie hier - richtig gewählt wurde, nur mit einem Antrag auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags und - im Falle der Ablehnung - mit einem auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags gerichteten Rechtsbehelf geklärt werden (vgl. hierzu bereits Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 10.06 - Rn. 26).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 48.09

    Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten und Verfügung einer

    Soll die Unterschiedlichkeit der besoldungsrechtlichen Folgen zur Überprüfung gestellt werden, kann dies, wenn die Form der Entsendung - wie hier - richtig gewählt wurde, nur mit einem Antrag auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags und - im Falle der Ablehnung - mit einem auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags gerichteten Rechtsbehelf geklärt werden (vgl. hierzu bereits Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 10.06 - Rn. 26).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 50.09
    Soll die Unterschiedlichkeit der besoldungsrechtlichen Folgen zur Überprüfung gestellt werden, kann dies, wenn die Form der Entsendung - wie hier - richtig gewählt wurde, nur mit einem Antrag auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags und - im Falle der Ablehnung - mit einem auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags gerichteten Rechtsbehelf geklärt werden (vgl. hierzu bereits Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 10.06 - Rn. 26).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09

    Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten oder Verfügung einer

    Soll die Unterschiedlichkeit der besoldungsrechtlichen Folgen zur Überprüfung gestellt werden, kann dies, wenn die Form der Entsendung - wie hier - richtig gewählt wurde, nur mit einem Antrag auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags und - im Falle der Ablehnung - mit einem auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags gerichteten Rechtsbehelf geklärt werden (vgl. hierzu bereits Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 10.06 - Rn. 26).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 45.09
    Soll die Unterschiedlichkeit der besoldungsrechtlichen Folgen zur Überprüfung gestellt werden, kann dies, wenn die Form der Entsendung - wie hier - richtig gewählt wurde, nur mit einem Antrag auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags und - im Falle der Ablehnung - mit einem auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags gerichteten Rechtsbehelf geklärt werden (vgl. hierzu bereits Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 10.06 - Rn. 26).
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